Corona fordert zunehmend auch finanzielle Opfer und zerstört Existenzen. Die auf Wirtschaftsfragen spezialisierte Krefelder Rechtsanwaltskanzlei Klaas & Kollegen weiß, wie man sich von seiner Schuldenlast befreit und worauf man achten muss, wenn man von Insolvenz bedroht ist.
Lange ist es ruhig geblieben – doch jetzt sind die Reserven bei vielen aufgebraucht, und damit setzt sich die seit langem befürchtete Welle von Insolvenzen unausweichlich in Gang. Betroffen sind oft Menschen wie Unternehmer aus behördlich „stillgelegten“ Branchen, die völlig unverschuldet in eine finanziell ausweglose Situation geraten sind – und die jetzt dringend professionelle Hilfe benötigen. Worauf von Insolvenz bedrohte Unternehmerinnen, Unternehmer oder Privatpersonen achten sollten, haben wir Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Seniorpartner der Krefelder Anwaltskanzlei Klaas & Kollegen, gefragt.
Crevelt:
Herr Rechtsanwalt Klaas, als Seniorpartner der Kanzlei Klaas & Kollegen befassen Sie sich seit Jahrzehnten mit der Beratung in Krisen und Insolvenzverfahren. Ist die Insolvenz nicht das Ende? Macht es für die Betroffenen überhaupt noch Sinn, Hilfe zu suchen?
Rechtsanwalt Klaas:
Tatsächlich ist die Meinung weit verbreitet, dass es keine Hilfe gibt. Doch fachkundiger Rat ist zwingend geboten, denn es geht um persönliche Schicksale – um Menschen aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens, also selbstständige Unternehmer, Handwerker, persönlich haftende Geschäftsführer aber auch Privatpersonen, denen das finanzielle Aus droht. Alle haben eins gemeinsam: Sie sind nicht mehr in der Lage, ihre Verbindlichkeiten aus Einkommen und Vermögen zu bedienen. Leider resignieren viele Betroffene einfach und schaffen es nicht einmal, sich einen Überblick über ihre Situation zu verschaffen.
Crevelt:
Ich will nicht sarkastisch klingen, aber kommt es darauf noch an?
Rechtsanwalt Klaas:
Ihre Anmerkung trifft die depressive Lage vieler Betroffener. Hierdurch verlieren sie jedoch wertvolle Lebenszeit ohne Schulden. Deshalb beraten und begleiten wir grundsätzlich mit dem Ziel: Raus aus den Schulden: Jeder hat das Recht auf eine zweite Chance. Mit den Änderungen der Insolvenzordnung haben alle natürlichen Personen einen Anspruch, Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu erlangen. Dabei ist es gleichgültig, wie hoch die Schulden sind. Das Verfahren darf nur nicht vor dem 01.10.2020 eingeleitet sein.
Crevelt:
Das klingt hoffnungsvoll – was empfehlen sie konkret?
Rechtsanwalt Klaas:
Wenn eine Verschuldungssituation eintritt, sollten sich die Betroffenen fragen: Decken mein Vermögen und mein Einkommen meine Schulden? Wenn ja, begleiten wir die Betroffenen und führen die Gespräche mit den Gläubigern, um ein Moratorium, nach Möglichkeit mit einem teilweisen Schuldenerlass, zu erhalten.
Ist dies nicht oder nicht innerhalb der nächsten drei Jahre sichergestellt, prüfen wir den Weg über ein Restschuldbefreiungsverfahren. Und dieses Verfahren wurde jetzt auf drei Jahre verkürzt.
Crevelt:
Das dürfte für viele Menschen eine Erleichterung sein. Welche Unterstützung können die Hilfesuchenden von Ihnen erwarten?
Rechtsanwalt Klaas:
Nach einer gemeinsamen Analyse der Situation machen wir unseren Mandanten einen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise. Sollte ein gerichtliches Restschuldbefreiungsverfahren erforderlich sein, prüfen wir den richtigen Verfahrensweg. Je nach Situation ist nämlich das Regelinsolvenzverfahren oder – unter bestimmten Voraussetzungen – das Verbraucherinsolvenzverfahren zu wählen. Die Zugangsvoraussetzungen, aber auch die Möglichkeiten einer vorzeitigen Verfahrensbeendigung, sind sehr unterschiedlich. Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Insolvenzplanverfahren (übrigens auch für Verbraucher) die Verfahrenszeit verkürzen kann.
Crevelt:
Vonseiten der Politik gibt es Durchhalteparolen. Und gleichzeitig wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Bedeutet das „erst mal abwarten“?
Rechtsanwalt Klaas:
Ganz im Gegenteil. Denn die Insolvenzantragspflicht ist nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen ausgesetzt worden. Wir gehen daher davon aus, dass es eine Vielzahl von Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppungen geben wird. Davor kann man sich nur schützen, wenn man rechtzeitig alles Wesentliche dokumentiert hat, um später die engen Voraussetzungen der Unterlassung eines Insolvenzantrags zu beweisen. Zudem waren die Bezugsvoraussetzungen für Corona-Hilfen nicht eindeutig, was wiederum bereits jetzt zu einer ständig steigenden Zahl von Strafverfahren führt. Es kann also nur angeraten werden, rechtzeitig Rat einzuholen.
Die „Klaas & Kollegen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ nahm am 01.01.2004 ihre Tätigkeit auf und ist Rechtsnachfolgerin der 1983 gegründeten Rechtsanwaltssozietät Wilhelm Klaas. Aufgrund der ursprünglichen Spezialisierung erfolgten bis einschließlich 2014 über einen Zeitraum von 31 Jahren mehr als 6.000 Bestellungen in Konkurs- und Insolvenzverfahren. Heute verfügt die Kanzlei über ein Team hochspezialisierter Insolvenzpraktiker, das Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen in Sanierungs- und Krisensituationen erfolgreich berät. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Rechtsberatung für ein breites Themenfeld darunter Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, und Vertragsrecht.
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