CREVELT – DAS MAGAZIN FÜR KREFELD soll Identifikation stiften, Mut machen und das thematische Spektrum abbilden, das für das Leben im Stadtgebiet von Bedeutung ist: Wirtschaft, Politik, Sport und Kultur – aber vor allem eines: Menschen! Wir werden weiterhin die Geschichten erzählen, die unsere Stadt so einzigartig machen. Wir möchten zur Förderung der Wirtschaft beitragen, das Gemeinwohl stärken und unseren Beitrag dazu leisten, dass Krefeld noch lebenswerter wird.
Andere meckern, wir machen!
Wir bemerken leider immer noch viel zu oft, dass das sprichwörtliche Glas des Krefelders tendenziell eher halb leer ist. Anstatt sich an den vielen positiven Seiten der Stadt zu erfreuen und aus ihnen die Kraft zu ziehen, das zu verbessern, was noch der Verbesserung bedarf, wird viel Energie darauf verschwendet, sich immer wieder an den altbekannten Problemen abzuarbeiten. Daran möchten wir etwas ändern: Nicht durch falsche Schönfärberei, sondern ehrlich und kritisch, wenn es angebracht ist, aber dabei stets fair und konstruktiv, angetrieben von Optimismus und Tatendrang.
Pioniergeist & Innovation für die Seidenstadt
Genau diese Einstellung spiegelt auch der Name unseres Magazins wider: CREVELT, in der französischen Schreibweise, steht bei uns nicht für Rückwärtsgewandtheit, sondern für Aufbruch, Pioniergeist und Innovation. Die Franzosenzeit veränderte die Seidenstadt in einem bis dahin ungeahnten Ausmaß. Das moderne Zivilrecht hielt Einzug, die Verwaltung wurde neu strukturiert und die „savoir-vivre“ – die Kunst, das Leben zu genießen – prägte das gesellschaftliche Leben. Darüber hinaus entstand in jenen Tagen Krefelds erste eigene Zeitung. Diesen Geist möchten wir aufgreifen und in die Gegenwart transportieren.
Kompetenz als Basis
Wir, die Herausgeber Michael Neppeßen, David Kordes und Torsten Feuring, stellen mit CREVELT ein Medium von Krefeldern für Krefelder. Nach höchsten Qualitätsstandards und immer am Puls der Zeit.
Wir freuen uns darauf, Krefeld gemeinsam mit Ihnen zu gestalten und zu prägen!
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Hohe Auflage
- Verteilung im ganzen Stadtgebiet
- Qualitätsbewusste, konsumfreudige Leserschaft
- Hohe Leserbindung
- Hochwertiges journalistisches Umfeld
- Crossmediale Verbreitung über Website und Social-Media-Kanäle
Zielgruppe
Mit dem CREVELT – DAS MAGAZIN VON KREFELD sprechen wir ein anspruchsvolles, gebildetes, kulturell interessiertes und konsumorientiertes Publikum an. Frauen und Männer ab 25 Jahren vertrauen den gründlich recherchierten und nach journalistischen Grundprinzipien aufbereiteten Geschichten und nutzen das Magazin jeden Monat, um sich über das kulturelle, kommerzielle und wirtschaftliche Geschehen in Krefeld zu informieren.
Auflage und Verteilung
CREVELT – DAS MAGAZIN FÜR CREVELT geht mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren an den Start.
Etwa 11.000 Magazine werden gratis über eigene Aufsteller an derzeit rund 120 Hotspots im ganzen Stadtgebiet verteilt. In öffentlichen Gebäuden, Sport-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, in der Gastronomie und im Einzelhandel landen Sie so direkt bei Ihren potenziellen Kunden.
Rund 10.000 Exemplare gehen zum Monatsanfang an die Abonnenten der Westdeutschen Zeitung.
6.000 Hefte liegen an weiteren Verteilstellen in der Stadt aus.
Weitere rund 1.500 Hefte versenden wir postalisch an einen Post-Verteiler aus Krefelder Entscheidern, Multiplikatoren und Unternehmern.
Etwa 500 Exemplare liegen in städtischen und kulturellen Einrichtungen aus.
Wir bieten Anzeigenkunden damit eine Reichweite und ein Verteilersystem, das in Krefeld einzigartig ist, und sorgen dafür, dass Sie mit Ihrer Werbebotschaft dort gesehen werden, wo Sie tatsächlich Wirkung hinterlassen.
Technische Daten
Heftformat 206 mm breit / 280 mm hoch
Satzformat 180 mm breit / 260 mm hoch
Druckverfahren Rollenoffset
Druckunterlagen Bitte per Mail an: daten@crevelt.de
Daten im PDF-Format / 4c
Beschnittzugabe (bei angeschnittenen Anzeigen)
mindestens 3 mm oben und unten, seitlich 5 mm.
Text und graphische Elemente müssen oben und unten
toleranz bedingt mindestens 5 mm vom beschnittenen
Endformat entfernt platziert werden.
Michael Neppeßen
Torsten Feuring
Michael Hälker
Mobil: 0163 – 25 24 605
Mobil: 0157 – 76 13 58 76
Mobil: 0173 – 36 51 276
Mail: michael@crevelt.de
Mail: torsten@crevelt.de
Mail: michaelh@crevelt.de
Telefon: 02151 – 65 88 399
Telefon: 02151 – 65 88 399
Telefon: 02151 – 65 88 399
AGB
Für das Magazin CREVELT – im folgenden „Verlag“ genannt – gelten aus schließlich die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie besonders schriftlich bestätigte Vereinbarungen, auch wenn der Besteller die Gültigkeit dieser Bestimmungen ausschließt und wir nicht widersprechen.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf- fentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Verlag den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, dass der Auftrag auf die gewünschte Weise nicht auszuführen ist.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ oder „Advertorial“ kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenverträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ein Rücktrittsrecht besteht insoweit nicht. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen beim Mehrfachauftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabdrucks gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Verlag bedürfen der Schriftform. Die Ausübung des Rücktritts- rechts nach Ziffer 9 muss spätestens 2 Wochen vor Anzeigenschluss erfolgen.
13. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb einer Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
15. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung unter Belastung aller Rabatte vom Vertrag zurückzutreten. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.17. Kosten für Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern, Filme und Zeichnungen sowie die vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 15% und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vom Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt wurden, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
20. Vom Auftraggeber angelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Krefeld. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
22. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
23. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verbreiteten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seiten-Preis gemäß der im Tarif genannten Garantierten verbreiteten Auflage zu bezahlen.
24. Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen kann Auswirkungen auf Plazierung und Druckqualität verursachen und schließt spätere Reklamationen aus. Der Verlag behält sich die Berechnung entstandener Mehrkosten vor.
25. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden.
26. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
27. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von Anzeigen liegt beim Auftraggeber. Es obliegt dem Auftraggeber, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.
28. Werbungsmittlern werden Anzeigen zum Grundpreis und mit 15% vom Netto-Grundpreis provisioniert. Der Anspruch auf Provision erlischt bei Nichteinhaltung der aus der Preisliste ersichtlichen Zahlungsfrist.
29. Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.