Anwaltskanzlei Grigat & Krüger

Die Spezialisten für Corona-Wirtschaftshilfen aus Krefeld

Die Corona-Pandemie geht vielen Unternehmern an die Substanz und bedroht deren Existenzen. Es braucht schnelle und unkomplizierte Unterstützung, damit sie die staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen erhalten. Doch dazu müssen die entsprechenden Anträge korrekt und fristgerecht eingereicht werden. Zu diesem Zweck hat sich die Kanzlei GK der Rechtsanwälte Nicole Grigat und Gunnar Krüger gegründet und spezialisiert und bietet als eine der wenigen Stellen im Land auf diesem Sektor fundierte Lösungen, die kurze Reaktions- und Bearbeitungszeiten garantieren.

An der Forstwaldstraße 17 können Unternehmen aller Rechtsformen und aus allen Branchen Unterstützung und Beratung für die Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen erhalten. Den sehr guten Leumund der beiden Anwälte weiß man mittlerweile nicht nur in Krefeld, sondern auch in ganz Deutschland zu schätzen, denn Mandanten vom Tegernsee bis nach Sylt wählen die Telefonnummer der Krefelder Spezial-Kanzlei und lassen sich hier beraten. „Die Nachfrage für Beratungen auf diesem Gebiet ist im letzten Jahr explodiert“, erzählt Rechtsanwältin Nicole Grigat, Fachanwältin für Steuerrecht und Familienrecht, die seit 2007 erfolgreich die Steuerberatungskanzlei ihres Vaters weiterführt und sich seit drei Jahren mit ihrem Rechtsanwalt- Kollegen Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht und Experte für Gesellschafts-, Arbeits- und Erbrecht, in einer Bürogemeinschaft zusammengetan hat. Über eine Suchanfrage der Rechtsanwaltskammer kamen sich beide beruflich näher. Kennengelernt hatten sie sich bereits früher im Referendariat.

Die Kräfte werden nun neben den eigenen Kanzleien extra für die Corona-Wirtschaftshilfen gebündelt. Die Klienten profitieren vom geballten Know-how. Die Digitalisierung hat auf der Forstwaldstraße 17 längst Einzug gehalten. Die Moderne war einfach angesagt, um schnell auf diesem zusätzlichen Betätigungsfeld der Corona-Wirtschaftshilfen Fuß zu fassen und hier zu den Vorreitern in Deutschland zu gehören. Um ihre Mandanten bei der Beantragung der Corona- Wirtschaftshilfen erfolgreich zu vertreten, haben sie das Personal erheblich aufgestockt. „Wir haben sehr schnell die Zeichen der Zeit erkannt“, erzählt Grigat. Über 1.000 Anfragen, mehr als 600 gestellte Anträge sind bereits zusammengekommen: „Dadurch haben wir es schon geschafft, viele Millionen Euro für die Unternehmen zu generieren.“ Mit der Überwindung von bürokratischen Hürden und der Korrespondenz mit den Bewilligungsstellen hat man an der Forstwaldstraße viel Erfahrung.

Das persönliche Miteinander mit den Mandanten steht bei den beiden Rechtsanwälten über allem. Eine laufende persönliche Betreuung findet statt, denn die Vorgaben für eine Corona-Unterstützung ändern sich fast täglich. Die Entwicklungen haben sie daher immer im Auge. „Die Mandanten fühlen sich bei uns gut aufgehoben. Wir sind breit aufgestellt, können sehr schnell und effizient helfen und die Geschicke der Unternehmen rechtlich gestalten“, sagt Gunnar Krüger aus Überzeugung. Hohe Erreichbarkeit ist der Schlüssel. „Es ist immer einer da, der ein Ohr hat für die Mandanten“, weiß Nicole Grigat. Das kann Gunnar Krüger nur bestätigen: „Wer uns will, der kriegt uns auch.“

Es sind mehrere Faktoren, die die Kanzlei für die Corona-Wirtschaftshilfen so stark macht. Schnell, effizient, unkompliziert, persönlich und auch empathisch geht es hier in der Zusammenarbeit und in der Man-
dantenbetreuung und -beratung zu. Vor allem aber sind die beiden Juristen ein verlässlicher Partner in den Verästelungen des deutschen Rechts. „Wir sind proaktiv, gehen auf unsere Mandanten sowohl in unserer beider eigenen Kanzlei wie auch in der nun neu gegründeten Kanzlei für Corona-Wirtschaftshilfen zu, nehmen sie auch zum Beispiel im Steuer- und Arbeitsrecht an die Hand“, beschreibt Grigat die erfolgsversprechende Herangehensweise, die auf viel positive Resonanz stößt. „Wir sind wie ein Schnellboot“, umschreibt Nicole Grigat den täglichen Dienst für die Klienten: „Wir erkennen schnell und setzen schnell um.“ Kurze Absprachen untereinander, rasche Entscheidungen – keine übergeordnete Stelle, die Vorgänge absegnen muss.

Transparenz ist den beiden Anwälten überaus wichtig. Wo keine Staatshilfen zu erwarten sind, da werden auch keine falschen Hoffnungen gemacht. Antragstellungen auf fraglicher Grundlage oder auf Basis unzureichender Informationen, das kommt für die beiden Juristen standesrechtlich nicht in Frage. Durch eingespielte Arbeitsabläufe und Anforderungslisten kann verlässlich geprüft werden, welche Unternehmen sich für welche Wirtschaftshilfe qualifizieren. Dies ist deshalb so wichtig, da sich auch eine Vielzahl von Unternehmen mit subventionsstrafrechtlichen Verfahren, die gegen sie eingeleitet wurden, weil sie nicht oder nicht hinreichend beraten waren, an die Kanzlei wenden.

Die Antragsverfahren können auch für Neumandanten durchgeführt werden. Ein Vorgespräch ist für die Mandanten kostenlos, ein Vorschuss wird nicht erhoben. Gebühren entstehen, wenn ein Antrag gestellt wird. Im Rahmen der derzeitigen Überbrückungshilfen III und III Plus, aber auch der aktuellen Neustarthilfe III Und Neustarthilfe III Plus, können die Kosten der Antragstellung und die Kosten der späteren Schlussabrechnung als Fixkosten geltend gemacht werden und werden wie die anderen betrieblichen Fixkosten auch mit dem entsprechenden Prozentsatz erstattet. So bleibt der Preis für die Unternehmer kalkulierbar und oftmals ein durchlässiger Posten für die Unternehmen.

Die neue Kanzlei, sie wird noch oft gefragt sein, da die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen III und III Plus bereits am 31.10.2021 enden und sodann zwingend die Schlussabrechnungen durchzuführen sind. Derzeit ist es wichtig und entscheidend, die Schlussabrechnungen für die jeweiligen Wirtschaftshilfen vorzubereiten und fristgemäß einzureichen. „Erfolgt die Schlussabrechnung nicht oder nicht fristgemäß, ist die jeweilige Wirtschaftshilfe komplett zurückzuzahlen“, weist Nicole Grigat dringlich hin. „Die Themen rund um die Corona-Wirtschaftshilfen und die coronabedingte Rechtsberatung werden bleiben“, weiß Gunnar Krüger. Davon ist in der Tat auszugehen.

Kanzlei Grigat & Krüger
Forstwaldstraße 17 // 47804 Krefeld

Tel.: 02151/729750
www.rechtshilfe-covid19.de

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