Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Thema Pflege, wenn sie direkt oder indirekt betroffen sind. Dabei ist es wichtig, sich bereits frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, denn die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, ist hoch. Rund ein Drittel aller in Deutschland lebenden 80- bis 84-Jährigen beziehen Leistungen der Pflegeversicherung. Wenn der Fall der Fälle tatsächlich eintritt, sind Vorkenntnisse hilfreich.
In der Pflegeversicherung läuft nichts ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit sowie einen Pflegegrad. Als pflegebedürftig gilt ein Mensch dann, wenn er alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Einkaufen oder Reinigung der Wohnung nicht mehr allein, sondern nur noch mit fremder Hilfe bewältigen kann. Der Pflegegrad gibt im zweiten Schritt an, wie hoch der tatsächliche Unterstützungsbedarf ausfällt. Was also tun, wenn Hilfe notwendig ist? Erste Anlaufstelle ist die Pflegekasse, wo Sie neben den entsprechenden Formularen auch Informationen zum Ablauf erhalten. Ein Tipp: Nehmen Sie direkt von Anfang an den behandelnden Hausarzt mit ins Boot, weil er den gesundheitlichen Zustand der antragstellenden Person am besten kennt und somit auch sehr gut die weitere Entwicklung abschätzen kann.
Es folgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) besucht Sie dafür im häuslichen Umfeld, spricht mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen und bewertet anschließend Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsbewältigung sowie die kognitiven Fähigkeiten anhand eines amtlichen Fragekatalogs. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, dass ein Angehöriger dieses Gespräch begleitet. Auch die frühzeitige Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst oder den Pflegestützpunkt vor Ort kann helfen, die Begutachtung bestmöglich zu meistern.
Auf Basis des Gutachtens wird der Pflegegrad durch die Pflegekasse festgelegt. Widerspruch oder erneute Begutachtung sind möglich, wenn das Gutachten beispielsweise die tatsächlichen Verhältnisse aus Sicht der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt. Schließlich handelt es sich um eine Momentaufnahme, und wir alle wissen, dass es gute und schlechte Tage gibt. Dazu kommt, dass viele Bedürftige in der Begutachtung einen möglichst positiven Eindruck von sich und ihrer Lebenssituation vermitteln möchten. Das kann allerdings gravierende Folgen für die Beurteilung haben.
Steht der Pflegegrad fest, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Welche dies genau sind, erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben.
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